• Allgemeine Geschäftsbedingungen Anwenderkurse

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CEM GmbH für die Durchführung von Anwenderkursen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der

CEM GmbH
Carl-Friedrich-Gauß-Str. 9
47475 Kamp-Lintfort
Tel: 02842 9644-0
E-Mail: info(at)cem.de

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 6734
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 120 254 474

(„CEM“ oder „wir“/“uns“) mit unseren Kunden bzw. Eigentümern von CEM-Mikrowellengeräten („Kunde“) betreffend die Durchführung von online gebuchten Anwenderkursen.

(2) Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Bei den Leistungen der CEM handelt es sich um Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB. Ein Schulungserfolg ist nicht geschuldet.


§ 2 Vertragsschluss, Vertragssprache, Speicherung des Vertragstextes, Verhaltenskodizes

(1) Das Kursangebot richtet sich ausschließlich an Kunden von CEM.

(2) Damit Sie sich zu einem Anwenderkurs anmelden können, müssen Sie zunächst die entsprechend gekennzeichneten (*) Pflichtfelder vollständig ausfüllen und bestätigen, dass Sie unsere AGB sowie unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben. Sollte eines der Pflichtfelder nicht ausgefüllt sein, werden Sie beim Betätigen des „Kostenpflichtig anmelden“ – Buttons auf das entsprechende Feld hingewiesen.

(3) Mit dem Absenden des Anmeldeformulars geben Sie das Angebot zum Vertragsschluss ab. Sie erhalten sodann eine automatisierte Eingangsbestätigung, welche jedoch noch keine Vertragsannahme darstellt. Nach Eingang Ihrer Anmeldung wird diese bei uns zunächst manuell geprüft. Sie sind 5 Werktage an Ihr Angebot zum Vertragsschluss gebunden.

(4) Innerhalb dieser Bindungsfrist erhalten Sie eine Mitteilung über die Annahme oder die Ablehnung Ihres Angebots zum Vertragsschluss. Erst durch unsere Annahme kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden zustande. Die Annahmeerklärung enthält noch einmal die wesentlichen Inhalte des Vertrages.

(5) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

(6) Der vollständige Text eines Vertrags, inklusive individuellem Ausweis der Vertragspartner, wird von CEM im Einzelfall nicht gesondert gespeichert. Ein solcher individualisierter und vollständiger Vertragstext wird daher auch dem Kunden nicht zugänglich gemacht.

(7) CEM hat sich keinen Verhaltenskodizes unterworfen.

 

§ 3 Leistungen der CEM

(1) CEM führt die angebotenen Anwenderkurse in dem jeweils in der Beschreibung angegebenen Umfang sowie in dem jeweils angegebenen Zeitrahmen und an dem jeweils angegebenen Schulungsort durch.

(2) Die Teilnehmerzahl pro Einheit ist auf 10 Personen begrenzt.

(3) Die Schulung erfolgt in deutscher Sprache. Schulungsunterlagen sind in der Sprache der Schulung auszuhändigen. Die Verwendung üblicher englischsprachiger Fachbegriffe ist zulässig.

 

§ 4 Personal von CEM und Unterauftragnehmer

(1) CEM ist bei der Wahl der Personen frei, die sie zur Leistungserbringung einsetzt. CEM trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingesetzten Personen zur Leistungserbringung hinreichend qualifiziert sind. Sofern und soweit CEM dem Kunden Personen namentlich benannt hat, die sie zur Leistungserbringung einzusetzen beabsichtigt, entspricht dies dem Planungsstand zum Zeitpunkt der namentlichen Benennung. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz der genannten Personen besteht nicht.

(2) Die von CEM zur Leistungserbringung eingesetzten Personen unterliegen nicht der Weisungsbefugnis des Kunden.

(3) CEM kann ihre Leistungen auch durch Unterauftragnehmer erbringen. CEM wird die Vereinbarungen mit ihren Unterauftragnehmern so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Regelungen dieses Vertrags stehen.

 

§ 5 Mitwirkungsleistungen des Kunden

(1) Der Kunde wird die vereinbarten Mitwirkungsleistungen einschließlich Beistellungen rechtzeitig leisten. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Kunde die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch CEM erforderlich und allgemein üblich sind, und insbesondere

a) CEM alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen;

b) die Datenschutzerklärung der CEM sowie die übermittelten Schulungsunterlagen in geeigneter Form den Schulungsteilnehmern zugänglich machen.

(2) Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für CEM unentgeltlich zu erbringen.

(3) Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar.

 

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die seitens des Kunden für jeden Teilnehmer geschuldete Vergütung ist in der jeweiligen Kursbeschreibung angegeben. Angegebene Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

(2) Die angegebene Vergütung wird mit Vertragsschluss in Rechnung gestellt und in elektronischer Form gemeinsam mit der Annahmeerklärung an den Kunden übermittelt. Rechnungen sind mit Zugang zur Zahlung fällig.

 

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung erhält der Kunde an den Schulungsunterlagen ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Schulungsunterlagen für eigene interne Zwecke zu nutzen.

(2) Das Nutzungsrecht nach Abs. 1 umfasst auch das Recht, Abänderungen, Übersetzungen, Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen vorzunehmen und für eigene interne Zwecke zu nutzen, einschließlich der Speicherung und Vervielfältigung.

 

§ 8 Haftung

(1) Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet CEM gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet CEM nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung von CEM auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.

(3) Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von CEM.

 

§ 9 Datenschutz

CEM wird die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

 

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980) sowie unter Ausschluss von Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich seiner Wirksamkeit ist der Sitz von CEM.

Anfragen

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht an Dritte weitergegeben.

Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info(at)cem.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kontakt

Carl-Friedrich-Gauß-Straße 9
D-47475 Kamp-Lintfort

+49 (0) 2842 96440
+49 (0) 2842 964422